Cybersecurity lässt sich unter NIS2 nicht mehr ausschließlich als Aufgabe der IT-Abteilung behandeln. Die Geschäftsleitung hat explizite Pflichten und haftet unter Umständen.
IT-Sicherheit, KRITIS & NIS-2
Cybersecurity lässt sich unter NIS2 nicht mehr ausschließlich als Aufgabe der IT-Abteilung behandeln. Die Geschäftsleitung hat explizite Pflichten und haftet unter Umständen.